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Ist es möglich, eine Teilstrecke verfallen zu lassen?
In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften steht, dass die einzelnen Teilflüge (Teilstrecken) ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge abgeflogen werden.
Bei Buchung eines Return-Tickets (Hin- und Rückflug) storniert die Airline daher automatisch den Rückflug, wenn man den Hinflug nicht antritt. Bei einer Umsteigeverbindung ist es ebenso nicht erlaubt, eine Teilstrecke auszulassen und woanders den Flug fortzusetzen.
Die Fluggesellschaften begründen diese für Verbraucher äußerst fragwürdige Regelung mit Tarifmissbrauch bei "Cross-Ticketing" bzw. "Cross Border Selling".
Fragen und Antworten auf www.fluege.com
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